Friedhof Leiblfing

Friedhofs- und Gebührenordnung (Auszug) - Stand: Oktober 2001

Allgemeines

Eigentümer und Träger des Friedhofes ist die jeweilige Katholische Kirchenstiftung mit Sitz in 94339 Leiblfing, Straubinger Str. 13. Die Kirchenverwaltungen sind verantwortlich für den pietätvollen und reibungslosen Betrieb.
An diesem Ort finden die verstorbenen Einwohner der Pfarrei Leiblfing ihre letzte Ruhe. Verstorbene, die außerhalb der Pfarrei wohnhaft waren, können hier nur beerdigt werden, wenn ortsansässige Angehörige ein Familiengrab besitzen oder zum eigenen Gebrauch errichten wollen. Letzteres bedarf der Zustimmung der jeweiligen Kirchenverwaltung.
Die Kirchenstiftungen sind bestrebt, Grabplätze zu günstigen Bedingungen zur Verfügung zu stellen. Dies setzt allerdings eine verantwortungsbewusste Mitarbeit jedes einzelnen Grabbesitzers voraus.
Die Verwaltung des Friedhofs in Leiblfing, seiner Grabstätten, Baumaßnahmen und Gebühren liegt beim

Pfarrbüro Leiblfing
Tel: 09427 / 212
Straubinger Straße 13, 94339 Leiblfing

Den Betrieb des Friedhofes in Leiblfing regelt die Friedhofs- und Gebührenordnung vom 30.01.2001. Das vorliegende Merkblatt ist eine Zusammenfassung dieser beiden Satzungen, die im gesamten Wortlaut bei der Friedhofsverwaltung Leiblfing zu erhalten sind.

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