Friedhof Leiblfing
Friedhofs- und Gebührenordnung (Auszug) - Stand: Oktober 2001
Auflösung von Grabstätten
Eine Grabstätte kann erst nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden. Die Auflösung muss vorher bei der Friedhofsverwaltung beantragt und von dieser genehmigt werden.
Für die Entsorgung der Grabsteine und Grabumbauten ist der Nutzungsberechtigte selbst verantwortlich. Es ist sicherzustellen, dass keine Reste von Fundamenten im Boden verbleiben.