Friedhof Leiblfing

Friedhofs- und Gebührenordnung (Auszug) - Stand: Oktober 2001

Auflösung von Grabstätten

Eine Grabstätte kann erst nach Ablauf der Ruhezeit aufgelöst werden. Die Auflösung muss vorher bei der Friedhofsverwaltung beantragt und von dieser genehmigt werden.
Für die Entsorgung der Grabsteine und Grabumbauten ist der Nutzungsberechtigte selbst verantwortlich. Es ist sicherzustellen, dass keine Reste von Fundamenten im Boden verbleiben.

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